Fragen und Antworten für die Damen aus dem Gewerbe
Bin ich als Prostituierte von dem neuen Gesetz betroffen?
JA
Das Gesetz soll dem Schutz von in der Prostitution tätigen Personen dienen. Dies beinhaltet aucht für Prostituierte zahlreiche Änderungen.
Für Dich als Prostituierte ist es daher wichtig, die neuen Regelungen des ProstSchG zu kennen und Dich zu informieren.
Welche Pflichten haben Prostituierte?
Mit dem neuen Gesetz ergeben sich folgende Pflichten für Prostituierte:
Anmeldepflicht
Prostituierte müssen sich vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich bei der zuständigen Behörde anmelden.
Gesundheitsnachweis
- bei Personen über 21 Jahren alle 12 Monate
- bei Personen unter 21 Jahren alle 6 Monate
Krankenversicherungspflicht
Die seit 2009 bestehenden Krankenversicherungspflicht rückt im Rahmen des neuen Gesetzes nochmals in den Fokus.
Seit 01.06.2016 gibt es das Angebot einer Krankenversicherung, die speziell Prostituierte versichert. (Infos unter: www.6profisCare.de)
Mitführpflicht für Bescheinigungen
z.B. Anmelde- oder Aliasbescheinigung sind bei der Ausübung der Tätigkeit mit zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. (Behörden, Betreiber, Kunden)
Was bedeutet die Anmeldepflicht?
Prostituierte sind künftig verpflichtet, sich bei einer zuständigen Behörde anzumelden.
Bei dieser Anmeldung wird eine Anmeldebescheinigung ausgestellt.
- bei Personen über 21 Jahren für 2 Jahre gültig,
- bei Personen unter 21 Jahren für 1 Jahr gültig.
Prostituierte müssen sich vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich bei der zuständigen Behörde anmelden.
Bei der Anmeldung sind folgende Angaben zu machen, bzw Unterlagen notwendig:
- 2 Lichtbilder
- Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Ort, Staatsangehörigkeit
- Melde- / Wohn- / Zustellanschrift
- Länder oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist
- Vorlage des Personal- oder Reisepass
- Evtl. Freizügigkeitsberechtigung, sowie Nachweise über Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit.
- Nachweis einer gesundheitlichen Beratung ( ab 21 Jahren alle 12 Monate, unter 21 mindestens alle 6 Monate)
Änderungen sind innerhalb 14 Tagen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Auf Wunsch kann eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung (Aliasbescheinigung) ausgestellt werden.
Die Anmeldebescheinigung beinhaltet:
- Lichtbild
- Vor- und Nachnamen (Bei Aliasbescheinigung, den Aliasnamen)
- Geburtsdatum und Ort
- Staatsangehörigkeit
- angemeldete Länder oder Kommunen
- Gültigkeitsdauer
- ausstellende Behörde
Bei der Anmeldung ist ein Informations- und Beratungsgespräch zu führen.
Dies beinhaltet Informationen zu Rechtslage, Vorschriften und Regelungen sowie Informationen zu gesundheitlichen und sozialen Themen, Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen, Steuerpflicht usw.
Was ist die Aliasbescheinigung?
Die Aliasbescheinigung wird auf Wunsch als Ersatz für die Anmeldebescheinigung ausgestellt.
Es handelt sich um eine anonymisierte Anmeldebescheinigung.
Prostituierte sind künftig verpflichtet, sich bei einer zuständigen Behörde anzumelden. Bei dieser Anmeldung wird eine Anmeldebescheinigung ausgestellt.
- bei Personen über 21 Jahren für 2 Jahre gültig
- bei Personen unter 21 Jahren für 1 Jahr gültig.
Prostituierte müssen sich vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich bei der zuständigen Behörde anmelden.
Bei der Anmeldung sind folgende Angaben zu machen, bzw Unterlagen notwendig:
- 2 Lichtbilder
- Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Ort, Staatsangehörigkeit
- Melde- / Wohn- / Zustellanschrift
- Länder oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist
- Vorlage des Personal- oder Reisepass
- Evtl. Freizügigkeitsberechtigung, sowie Nachweise über Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit.
- Nachweis einer gesundheitlichen Beratung ( ab 21 Jahren alle 12 Monate, unter 21 mindestens alle 6 Monate)
Änderungen sind innerhalb 14 Tagen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Auf Wunsch kann eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung (Aliasbescheinigung) ausgestellt werden.
Die Aliasbescheinigung beinhaltet:
- Lichtbild
- Vor- und Nachnamen (Bei Aliasbescheinigung, den Aliasnamen)
- Geburtsdatum und Ort
- Staatsangehörigkeit
- angemeldete Länder oder Kommunen
- Gültigkeitsdauer
- ausstellende Behörde
Bei der Anmeldung ist ein Informations- und Beratungsgespräch zu führen.
Dies beinhaltet Informationen zu Rechtslage, Vorschriften und Regelungen sowie Informationen zu gesundheitlichen und sozialen Themen, Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen, Steuerpflicht usw.
Brauche ich einen Gesundheitsnachweis?
JA
- wenn Du über 21 Jahre bist, dann mindestens alle 12 Monate
- wenn Du unter 21 Jahre bist, dann mindestens alle 6 Monate
Hierbei handelt es sich um eine Gesundheitsberatung bei einer zuständigen Stelle. Über die Beratung wird ein Nachweis ausgestellt. Dieser Nachweis beinhaltet:
- Vor- und Nachnamen der beratenen Person (Alternativ Aliasname)
- Geburtsdatum
- Datum der stattgefundenen Beratungsgespräch
Dieser Nachweis ist zur Anmeldung notwendig und Voraussetzung zur notwendigen Anmeldebescheinigung.
Muss ich Krankenversichert sein?
Jeder muss in Deutschland Krankenversichert sein,
Bereits seit 2009 gilt eine Krankenversicherungspflicht für jeden in Deutschland.
Im Rahmen des neuen Gesetzes rückt die diesbezügliche Kontrolle jedoch wieder mehr in den Focus.
Grundsätzlich ist es ohnehin für jedem Menschan ratsam, eine Krankenversicherung zu haben. Nicht nur wegen den drohenden Strafzahlungen, auch alleine schon um die gesundheitliche Versorgung sicher zu stellen.
Bisher war es zum Teil schwierig für Prostituierte eine Krankenversicherung abzuschliessen.
Seit dem 01.06.2016 gibt es mit 6profisCARE.de offiziell eine Krankenversicherung für Prostituierte. Und dies zu fairen Konditionen.
Welche Dokumente muss ich in Zukunft bei mir haben?
Mit dem neuen ProstituiertenSchutzgesetz sind Prostituierte verpflichtet, folgende Unterlagen/Dokumente mit zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen:
- Anmeldebescheinigung ersatzweise Aliasbescheinigung)
- Nachweis bez. der Gesundheitsberatung
- Ausweisdokumente
- die bisherig notwendigen Dokumente und Unterlagen
Welche Strafen drohen für Prostituierte?
Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen können für Prostituierte u.a.mit einem
- Bußgeld jeweils bis 1.000.- €
geahndet werden.
Quelle: http://www.6profis.de/lp/prostschg/faq.php
Wer Interesse daran hat, was sich für die Bordellbetreiber ändert, kann sich das unter dem Quelle – Link durchlesen.
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